MIETKONDITIONEN
Die Instrumente stammen soweit möglich aus europäischen Werkstätten und werden von uns in der Werkstatt spielfertig gemacht. Dadurch wird eine gute Spielbarkeit und hohe klangliche Qualität gewährleistet.
Im Mietpreis inbegriffen ist zusätzlich zum Instrument ein Bogen, sowie ein Kasten und eine Schulterstütze für Geige oder ein Etui und ein Parkettschoner für Celli.
Bitte melden Sie sich frühzeitig an, damit wir Ihnen eine Auswahl an Instrumenten in der richtigen Grösse anbieten können.

VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate.
Wird der Vertrag nach Ablauf von 6 Monaten nicht gekündigt (Kündigungsfrist 30 Tage), so wird der Vertrag automatisch verlängert. Eine Kündigung erfolgt danach jeweils auf Ende des laufenden Monats.

Die Mietraten sind monatlich im Voraus zu bezahlen.  Vorbehalten bleibt Art. 266 k OR.

Wenn das gemietete Instrument oder ein gleiches einer höheren Preisklasse innert den ersten 12 Monaten vom Mieter gekauft wird, werden die bezahlten Mieten abzüglich 6 % Kapitalzins angerechnet.
Mietraten ab dem 13 Monat werden für eine Mietanrechnung nicht mehr berücksichtigt.
Der Mietvertrag wird bei Rückgabe des Instruments per Ende des laufenden Monats aufgelöst.

Sie können das Instrument für einen kleinen Aufpreis (3.- für eine Geige / 5.- für ein Cello) über mich versichern.
In den meisten Hausratsversicherungen sind Schäden an Mietinstrumenten jedoch gedeckt und auch eine Haftpflichtversicherung übernimmt einen Grossteil der Kosten. Informieren sie sich, damit eine Deckung besteht und melden Sie das Instrument bei Ihrer Versicherung oder über mich an.

Falls ein Schaden auftritt, melden Sie sich bitte direkt bei mir. Dank meiner langjährigen Erfahrung im Geigenbau können wir (fast) alles restaurieren.